Wie und wann beantrage ich Elterngeld, Elternzeit, Kindergeld & Co?

Bürokratie Geburt

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Ihr Lieben, vor einiger Zeit hat Gesa, die Gründerin von Gesas Elterngeldberatung, hier von den vier häufigsten Fehlern bei der Beantragung von Elterngeld berichtet. Wir freuen uns, dass wir jetzt noch einmal die Gelegenheit hatten, mit Gesa zu sprechen. Diesmal haben wir uns darüber unterhalten, was es im Formular-Dschungel rund um die Geburt unseres Kindes alles zu tun und zu beachten gibt.

Hallo Gesa, schön, dass du uns durch den Formular-Dschungel helfen möchtest. Es gibt ja schon kurz nach dem ersten Ultraschallbild die ersten Aufgaben zu erledigen, oder?

Elterngeldberatung

Oh ja, das fängt ziemlich früh an. Denn gerade angestellte oder verbeamtete werdende Mütter müssen nun überlegen, ob und wann sie ihre:n Vorgesetzte:n über die Schwangerschaft informieren.

Und wonach entscheide ich, wann ich das tue?

Dabei würde ich immer über zwei Punkte nachdenken: wenn du deine:n Arbeitgeber:in über die Schwangerschaft informierst, gehst du mit der Neuigkeit ja erstmals an die Öffentlichkeit. Manchmal fühlt sich das nicht richtig an und du möchtest dein kleines Geheimnis vielleicht noch ein paar Wochen für dich behalten.

Auf der anderen Seite kann es aber auch sinnvoll sein, deine:n Arbeitgeber:in bereits früh über deine Schwangerschaft zu informieren. Denn erst ab dem Zeitpunkt können alle Schutzvorschriften, die für werdende Mütter gelten, berücksichtigt werden.

Ich habe meinen Arbeitgeber übrigens immer etwa ab der zwölften Schwangerschaftswoche über meine Schwangerschaften informiert.

Okay, woran muss ich in Bezug auf meinen Job noch denken?

Dein:e Arbeitgeber:in ist – allerdings noch nicht direkt zu Beginn der Schwangerschaft, sondern erst später – der richtige Adressat für deine Elternzeitanmeldung. Wenn du dir eine berufliche Auszeit nehmen möchtest, dann musst du das deinem Chef oder deiner Chefin nämlich spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit schriftlich mitteilen.

Dafür muss ich aber natürlich erstmal wissen, ob ich mir eine berufliche Auszeit nehmen möchte, richtig?

Auf jeden Fall! Deswegen setze ich „meinen“ werdenden Eltern in den Kompakt-Seminaren auch immer eine weitere Aufgabe auf die To Do-Liste:

Bereits zu Beginn der Schwangerschaft sollten sie meiner Meinung nach nämlich offen und losgelöst von (vielleicht überalterten) Rollenbildern darüber sprechen, wie sie sich als Eltern und ihr neues Leben als Familie definieren möchten.

Und zu Beginn heißt das auch erstmal zu klären, wie die Betreuung und Erziehung des Kindes oder der Kinder gestaltet werden soll. Wer soll/darf/muss wie lange und in welchem Umfang in Elternzeit gehen? Und wie kann das mithilfe des Elterngeldes finanziert werden?

Um überhaupt Antworten auf diese Fragen zu finden, ist es wichtig, sich das nötige Wissen rund um Elternzeit und Elterngeld anzueignen. Denn nur wer die Möglichkeiten und Ansprüche kennt, kann kluge Entscheidungen treffen!

Da hast du recht. Gerade beim Elterngeld gibt es ja doch einige Modelle zur Auswahl.

Ganz genau. Deswegen macht es Sinn, sich rechtzeitig damit auseinanderzusetzen. Den Elterngeldantrag kannst du allerdings erst nach der Geburt stellen. Damit solltest du dir auch nicht zu lange Zeit lassen, denn Elterngeld wird höchstens für drei Monate rückwirkend gezahlt.

Alles klar, ist notiert! Im Vorgespräch hast du ja auch über die Krankenkasse gesprochen. Was muss ich da erledigen?

Wenn du Anspruch auf Mutterschaftsgeld hast, dann solltest du spätestens eine Woche vor Beginn des Mutterschutzes die „Bescheinigung über den mutmaßlichen Tag der Entbindung“ bei deiner Krankenkasse einreichen. Diese Bescheinigung bekommst du übrigens bei deiner Gynäkologin.

Und damit du nach der Geburt deines Kindes auch die zweite Hälfte des Mutterschaftsgeldes bekommst, musst du die Geburtsurkunde bei der Krankenkasse einreichen, wenn dein Kind auf der Welt ist. Achja, und die Familienversicherung für dein Kind beantragen. Die Vordrucke schicken die Krankenkassen normalerweise automatisch mit.

Puh, ganz schön viel zu tun. Aber bestimmt noch nicht das Ende, oder? Was gibt es sonst noch zu erledigen?

Da fallen mir noch drei Punkte ein: Standesamt, Vaterschaftsanerkennung und Kindergeld. Fangen wir mal mit der Vaterschaftsanerkennung an. Denn um den Papierkram nach der Geburt nicht unnötig zu verkomplizieren, empfehle ich allen (werdenden) Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, immer, die Vaterschaftsanerkennung bereits während der Schwangerschaft zu erledigen.

geld und liebe
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Guter Tipp! Bleiben noch Standesamt und Kindergeld. Was muss ich da tun?

Nach der Geburt muss dein Kind innerhalb von sieben Werktagen beim Standesamt des Geburtsortes angemeldet werden. Danach bekommst du übrigens auch erst die Geburtsurkunden, die du für den Elterngeldantrag und den Kindergeldantrag brauchst.

Denn der letzte Antrag, den du jetzt noch wegschicken solltest, ist der Kindergeldantrag. Der geht an die zuständige Familienkasse oder wenn du z. B. verbeamtet bist, an eine andere für dich zuständige Stelle. Kindergeld wird übrigens für sechs Monate rückwirkend gezahlt.

Super, damit haben wir den Formular-Dschungel also gemeistert?

Ja, genau. Ein gutes Gefühl, oder? Ich möchte aber zum Schluss gerne noch einen letzten Tipp geben.

Dann raus damit.

Du wirst das vermutlich selbst noch wissen: In den ersten Wochen nach der Geburt eines Kindes ist man und frau mit Stillen oder Flasche geben, Hormonchaos, Wickeln und Kuscheln beschäftigt. Deshalb rate ich den werdenden Eltern in meinen Seminaren immer dazu, die Formulare und Anträge schon so weit wie möglich vor der Geburt fertig zu machen. Damit halten sie sich quasi selbst den Rücken frei.

Das stimmt. Vorbereitung ist alles! Danke für die Tipps und für den Überblick, Gesa!

Sehr gerne! Und achja, für alle Leser:innen, die es lieben, To Do-Listen abzuhaken, habe ich hier auch nochmal eine Checkliste durch den Formular-Dschungel. Damit verlieren sie (hoffentlich) nicht den Überblick und die Orientierung 🙂

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Wenn du Fragen hast oder mehr Informationen rund um das Thema Elterngeld & Co suchst, dann schau doch mal bei Gesa vorbei. Sie freut sich immer, von dir zu hören!

Über Gesa: Gesa hat Verwaltungs- und Politikwissenschaften studiert. Sie ist Mutter von zwei Kindern und hat 2018 Gesas Elterngeldberatung gegründet. Sie hilft (werdenden) Eltern, den Papierkram rund um die Geburt schnell und unkompliziert zu meistern. Auf www.gesaselterngeldberatung.de findest du einen Newsletter und Blogbeiträge zum Thema, aber auch die Möglichkeit, dich zu einem von Gesas Kompakt-Seminaren anzumelden. 

Mit dem Gutscheincode STADTLANDMAMA22 sparst du bei der Anmeldung zu einem der nächsten Termine 5 Euro. Dafür musst du im Anmeldeformular unter „Zusammenfassung“ den Haken bei „Gutscheincode vorhanden?“ setzen und anschließend den Code STADTLANDMAMA22 eingeben. Sofort berechnet das System den neuen Preis und du kannst mit der Eingabe deiner Daten weitermachen.

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3 comments

  1. Gut gemeint, diese Infis kriegt man aber bei einer seriösen Beratungsstelle kostenlos ( bis zur 12.Woche bzw vor der Geburt kostenlos um Abtreibung zu vermeiden, Beratungen nach der Geburt kosten dann etwas). Die Beratungsstellen kennen auch besondere Angebote wenn besondere Hilfe benötigt wird ( zusätzliche finanzielle Hilfen…).

      1. Liebe Silvia,

        ich verstehe deinen Kommentar als Kritik, verstehe die Kritik aber nicht. Denn du musstest für den Blogartikel doch nichts bezahlen?

        Welche „seriöse Beratungsstelle“ meinst du denn, die zum Thema Elterngeld vor einer möglichen Abtreibung kostenlos berät und danach kostenpflichtig? Mir ist keine bekannt, die da einen Unterschied macht. Ich kenne nur entweder kostenpflichtige oder kostenlose..

        Vielen Dank für die weiteren Informationen und viele Grüße,
        Gesa

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