Tatort Familiengericht: Über die Missstände in Behörden und im Familienrecht

Familiengericht

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Ihr Lieben, heute bekommen wir Einblicke ins Familiengericht von Dr. Jennifer Nadolny. Sie ist eine renommierte Familienrechtsanwältin aus Essen, die sich auf Sorgerechtsfragen spezialisiert hat. Mit juristischer Expertise und psychologischem Fachwissen begleitet sie Eltern und Kinder durch oft belastende Verfahren. In ihrer langjährigen Arbeit ist sie immer wieder auf Missstände, schlechte Gutachten und Rechtsprechungen mit verheerenden Folgen gestoßen – über diese hat sie nun das Buch „Tatort Familiengericht: Wie Kinder unter Gerichtsbeschlüssen, behördlichen Missständen und rechtswidrigen Gutachten leiden“ geschrieben. Wir haben mit der Expertin gesprochen.

Liebe Frau Nadolny, Sie sind Rechtsanwältin für Familienrecht. In welchen Situationen kommen Ihre KlientInnen klassischerweise zu Ihnen? 

Meine Mandanten kommen klassischerweise zu mir, wenn es um die Frage des Sorgerechts oder des Umgangsrechts geht, natürlich auch in Ehescheidungsangelegenheiten. Ich bin deutschlandweit tätig und viele Mandanten finden auch den Weg zu mir, wenn andere Rechtsanwälte nicht mehr haben helfen können. Die Mandanten befinden sich oft in ausweglos erscheinenden Situationen, in denen ich ihnen dann Schritt für Schritt heraushelfe, Strategien entwickele und Lösungsmöglichkeiten aufzeige.

Welches Betreuungsmodell empfiehlt das Gericht nach einer Trennung am häufigsten und was halten Sie davon? 

Aktuell wird am häufigsten als Betreuungsmodell das Wechselmodell empfohlen und auch von vielen Gerichten angestrebt, auch dann, wenn dies nicht mit dem Willen eines Elternteils in Vereinbarung zu bringen ist. Das Ganze wurde letztendlich von der Europäischen Union angestoßen, die die Einführung des Wechselmodells in allen 47 Mitgliedstaaten als Leitbild forderte. Ich persönlich stehe dem Wechselmodell kritisch gegenüber und befürworte es nur dann, wenn auch wirklich eine funktionierende Kommunikations- und Kooperationsebene zwischen den Elternteilen besteht, ansonsten das Kind zu einem Postboten der Eltern degradiert wird und einem erheblichen Loyalitätskonflikt ausgesetzt ist.

Eine tragfähige Basis besteht aber tatsächlich nur selten zwischen Eltern, die sich in einer gerichtlichen Auseinandersetzung befinden. Gerade für jüngere Kinder halte ich das Wechselmodell für fragwürdig, denn diese brauchen besonders viel Stabilität und Verlässlichkeit, was nicht gegeben ist, wenn sie immer zwischen zwei Haushalten hin und her pendeln müssen. Auch eine Studie zu den Familienmodellen in Deutschland (FAMOD) zeigt auf, dass von einem Wechselmodell wenn nur ältere Kinder profitieren und auch nur dann, wenn das Konfliktniveau zwischen den Eltern gering ist.

Immer wieder hört man in Urteilen von PAS können Sie erklären, was das genau ist und ob es zu schnell diagnostiziert wird? 

PAS (Parental Alienation Syndrome), zu deutsch Eltern-Kind Entfremdungs-Syndrom, beschreibt Fälle, in denen sich ein Kind dem einen Elternteil zu- und von dem anderen Elternteil abwendet, weil es angeblich durch den betreuenden Elternteil manipuliert worden sei. Dieses elterliche Entfremdungssyndrom geht zurück auf den amerikanischen Psychiater Richard Gardner, der der Auffassung war, dass insbesondere Kindesmütter den Kindesvätern die Kinder entfremden wollen und es sich hierbei um einen systematischen kindlichen Missbrauch handeln würde.

Gardner war der Auffassung, dass die Ablehnung eines Elternteils nie dem Willen oder der Erfahrung eines Kindes entsprechen könne, sondern immer nur Ergebnis von Manipulation sei. Gardner hat damit den Kindern ihre eigenen Erfahrungen und ihren eigenen Willen abgesprochen und eine Ablehnung des anderen Elternteils nur mit Beeinflussung erklärt. Gardner forderte eine Nulltoleranzgrenze und damit die Herausnahme des Kindes bei dem Elternteil, der das Kind angeblich manipulieren würde, um es langsam dem abgelehnten Elternteil zuführen zu können.

Natürlich gibt es elterliche Manipulation, aber problematisch bei der Annahme dieses Syndroms ist, dass der Fokus nicht mehr auf das Kind gerichtet ist, also nicht mehr der Frage nachgegangen wird, warum das Kind keinen Umgang möchte, sondern sich der Fokus auf den betreuenden Elternteil verschiebt, mit teils gravierenden gerichtlichen Entscheidungen, von der Herausnahme des Kindes, über Fremdunterbringung des Kindes bis hin zu einer zwangsweisen Zuführung zu dem abgelehnten Elternteil.

Deshalb ist die PAS-Theorie umstritten, richtig?

Die PAS-Theorie ist wissenschaftlich komplett widerlegt worden. Dennoch haben sich viele Gerichte hieran orientiert und dementsprechende Entscheidungen getroffen, die teilweise gravierende Konsequenzen für die Kinder und ihre Familien hatten. Die Gerichte folgten damit der Theorie eines amerikanischen Psychiaters, der gerade auch im Hinblick auf sexuellen Missbrauch von Kindern verstörende Ansichten verbreitete, beispielsweise der Auffassung war, dass Pädophilie eine weltweit verbreitete und akzeptierte Praxis sei, für die sich ein missbrauchender Kindesvater nicht schuldig fühlen müsse, wenn er sexuelle Kontakte mit seinem Kind unterhalten habe.

Diese Auffassungen wie auch die Theorie des PAS waren damit letztendlich ein pseudowissenschaftliches Konstrukt. Immer wieder wurde die Abkehr von dieser Theorie gefordert und langsam findet ein Umdenken bei den Gerichten statt. Das Bundesverfassungsgericht hat beispielsweise darauf hingewiesen, dass nach derzeitigem Stand der Fachwissenschaft kein empirischer Beleg für eine elterliche Manipulation bei kindlicher Ablehnung des anderen Elternteils bestünde und deswegen auch keine Verbesserung bei einer Herausnahme des Kindes aus dem Haushalt des angeblich manipulierenden Elternteils zu erwarten wäre. Das ist ein Meilenstein und langsam ziehen auch einige Oberlandesgerichte nach und lehnen die Anwendung der PAS-Theorie ab. 

Sie prangern in Ihrem Buch Missstände beim Familiengericht an. Was sind Ihrer Meinung nach die größten Missstände und was müsste sich Ihrer Meinung sofort bei den Behörden ändern?

Einer der größten Missstände im Familienrecht ist, dass das Familienrecht kaum reformiert wird und teilweise auf falschen und veralteten Annahmen beruht, insofern auch noch nicht dem Erkenntnisstand der aktuellen Wissenschaft gefolgt ist. Die Politik hat den Richtern bis jetzt kein qualifiziertes und einheitliches Handwerkszeug an die Hand gegeben, um beispielsweise Befragungen von Kindern kindgerecht durchführen zu können, Gutachten nachvollziehen und überprüfen zu können.

Die derzeitige Gutachtenpraxis enthält viele Fehlerquellen, die im Zweifel zulasten der Kinder gehen. Bislang gibt es keine Qualitätskontrolle für Sachverständige, geschweige denn eine stichprobenartige Überprüfung der Gutachten von einer unabhängigen Kommission, was aber dringend notwendig wäre mit Blick darauf, dass eine Vielzahl von Studien dargelegt haben, dass 50-80 % der Gutachten die in Familienrecht zu Fragen des Sorgerechts und Umgangs erstellt werden, mängelbehaftet sind, dennoch aber zu einer Entscheidungsfindung von den Gerichten herangezogen wurden.

Auch bei der Befragung der Kinder muss ein Umdenken stattfinden. Teilweise sind die Befragungen für die Kinder zermürbend und nicht kindgerecht. Anhörungen der Kinder sollten zum einen nicht per se im Gericht stattfinden und darüber hinaus auch per Video oder Audio aufgezeichnet werden, um zum einen die Anhörungen transparent zu machen und Suggestivfragen auszuschließen, zum anderen aber auch den Kindern vielfache Befragungen zu ersparen.

Es braucht zudem mehr Fachkompetenz und Fachaufsicht bei den Jugendämtern, sowie Fachtagungen und Lehrgänge für Richter, die von unabhängigen Anbietern angeboten werden und nicht mehr alte Theorien wie beispielsweise PAS bedienen. Nur dann kann sichergestellt sein, dass es nicht mehr zu Inobhutnahmen wegen vermeintlich zu enger Bindung kommt oder zu einer Unterbringung der Kinder in einem Heim, weil sie den Umgang ablehnen. Eine oftmals überlange Verfahrensdauer verschärft Konflikte und untragbare Zustände für Kinder. Hier muss die Richterschaft entlastet werden, durch mehr Personal, damit auch die Möglichkeit besteht, das Beschleunigungsgebot tatsächlich zu wahren. Darüber hinaus halte ich es für unabdingbar, dass fachlich fundiert geleitete Diskurse stattfinden und zwar zwischen Praxis und Wissenschaft.

Gibt es einen Fall, der Sie in diesem Zusammenhang besonders geschockt hat?

Es gibt eine Vielzahl von Fällen, die schier unglaublich sind und die wohl kaum in Vergessenheit geraten werden. Von einigen berichte ich in meinem neuen Buch. Besonders in Erinnerung bleiben die Fälle, in denen Kinder regelrecht aus ihrem Zuhause herausgerissen werden oder plötzlich keinen Kontakt mehr zu dem Elternteil haben dürfen, den sie so schmerzlich vermissen.

Auch die Fälle, in denen Kinder von sexuellem Missbrauch berichten und dennoch Kontakt und Umgang mit dem Elternteil zwangsweise pflegen müssen, der diese von den Kindern berichteten Handlungsweisen vorgenommen hat, bleiben natürlich in Erinnerung. Und es sind insbesondere alles keine Einzelfälle. Dennoch muss ich als Anwältin immer einen gewissen Abstand wahren, gleichzeitig empathisch sein, aber einen klaren Überblick behalten, um alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, den Kindern und ihren Familien zu helfen und ihr Recht durchzusetzen. 

Sie sind ganz nah dran an den Familien welche sind die häufigsten Fehler, die bei Trennungen gemacht werden? 

Es gibt einige Fehler die bei Trennungen gemacht werden können. Ein Fehler besteht darin, dass viele Eltern so sehr mit sich und ihren eigenen gekränkten Gefühlen beschäftigt sind, dass sie gar nicht mehr ihre Kinder sehen, sondern nur damit beschäftigt sind, den anderen Elternteil in ein schlechtes Licht zu rücken. Das betrifft in keinem Fall alle Eltern die sich trennen, aber es ist immer wieder zu beobachten. Die Leidtragenden im Rahmen einer Trennung sind immer die Kinder, die sich oftmals emotional für den einen Elternteil und gegen den anderen Elternteil entscheiden müssen. Ein Kind muss aber jederzeit Kind bleiben dürfen, denn es sind die Eltern die sich getrennt haben und nicht das Kind.

Ein weiterer Fehler der im Rahmen von Trennungen passiert ist fehlende Kenntnis über die Konsequenzen. Kaum ein Elternteil ist sich bewusst, welche Verfahrensmaschinerie losgeht, wenn entsprechende Anträge bei Gericht gestellt werden. Da ist das Jugendamt, dass die Kinder befragt, der Verfahrensbeistand, das Gericht, unter Umständen auch noch ein Sachverständiger. Wer glaubt, dass der Sachverhalt doch eindeutig liege und das Gericht ihm in jedem Fall Recht geben wird, der befindet sich mitunter in gefährlichem Fahrwasser.

Deswegen ist es wichtig nicht vorschnell Schritte zu gehen, sondern vorher sich genau beraten zu lassen, welche Schritte welche Konsequenzen nach sich ziehen können. Am besten ist es, bereits vor einer Trennung sich beraten zu lassen, um sowohl über die rechtlichen Konsequenzen als auch die rechtlichen Möglichkeiten informiert zu sein.

Und was braucht es Ihrer Meinung, dass eine Trennung eben nicht vor dem Familiengericht landet?

In einigen Fällen ist es unvermeidbar, dass bei einer Trennung die Frage des Sorgerechts und des Umgangs gerichtlich geklärt wird, gerade dann, wenn die Eltern absolut zerstritten sind und nicht mehr zu einer gemeinsamen Basis zurückfinden können. Beratung und Mediation ist sicherlich sinnvoll, wenn noch ein Funken Hoffnung auf eine gemeinsame Kommunikation und Kooperation besteht. Manchmal bedarf es aber auch zum Schutze der Kinder eine klare gerichtliche Entscheidung, die unmissverständlich ist und den Sachverhalt klärt.

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13 comments

  1. Danke an eine so engagierte Anwältin, die einmal Licht ins Dunkel bringt und zeigt, wie wirklich mit Kindern in solchen Verfahren umgegangen wird. Es besteht hier so viel Handlungsbedarf und alleine was wir in unseren Familienverfahren mitbekommen haben könnte schon ganze Bücher füllen. Überall wird reformiert, wird hinterfragt, wird neu gestaltet-aber warum nicht im Familienrecht? Hier geht es um die kleinsten unserer Gesellschaft und gerade die müssen doch geschützt werden. Da sind wir als Gesellschaft auch verpflichtet finde ich. Wie dieses Sachverständigengutachten aufgebaut sind und wie die Begutachtung abläuft ist einfach nur unglaublich und unbeschreiblich. Ich hatte bei der Begutachtung schon von vornherein den Eindruck, dass das Ergebnis längst feststeht und es völlig egal ist was man sagt und was das Kind denkt und sich wünscht. In der Verhandlung hat der Gutachter mit dem Vater gelacht und gespaßt. Da wusste ich wie der Hase läuft. Ich habe dann das Gutachten überprüfen lassen und siehe da es wimmelte nur so von Fehlern. So etwas sollte dann von dem Gericht für das Urteil verwendet werden? Ich habe lange gedacht, dass wir ein Einzelfall sind, bis ich mich mit anderen Eltern vernetzt habe und nun zu lesen, dass eine Anwältin hierüber berichtet tut einfach nur gut zu lesen und gibt Hoffnung, dass es wirklich eine Reformierung des Familienrechts irgendwann einmal gibt.

  2. Die Ursache für Entfremdung ist schlicht eine Antisoziale Persönlichkeitsstörung. Diese tritt fast immer in Kombination mit einer narzisstischen Störung und oft mit einer paranoiden Persönlichkeitsstörung auf (maligner Narzismus/Psychopathie). Sie wird schwer erkannt und ist bei Frauen durchaus häufig. In Deutschland sind Familienrichter und Sachverständige nicht einmal mit den Grundlagen der Persönlichkeitspsychologie vertraut. Sie können keine Persönlichkeitsstörung erkennen, sie können keine Persönlichkeitsstörung beschreiben oder sie auch nur benennen. Familiengerichte sind die größte Bedrohung für das Wohl des Kindes. Das gleiche gilt für Sachverständige.
    Zudem sind Zeugen von psychischer Gewalt an Kindern oftmals selbst Opfer und im Falle einer Zeugenaussage akut von Straftaten bedroht. Auch der Datenschutz schützt Täter. Wer heimlich Straftaten aufzeichnet wird in Deutschland härter bestraft als ein Schwerkrimineller.

    Der unbestimmte Rechtsbegriff des „Kindeswohls“ diente zu keinem Zeitpunkt dem Wohl des Kindes. Der Begriff dient einzig und allein dem Zweck eine Willkürjustiz zu ermöglichen, welche das Grundgesetz umgeht.
    Dies widerum hat den Grund, das sich der Gesetzgeber mit einem Kostenproblem konfrontiert sieht. Wenn der Gesetzgeber Väter und Mütter gleich behandelt (GG Art3), dann müssen Gerichte immer mit Parität urteilen wenn es keine anderen wichtigen Anhaltspunkte gibt. In dem Familiengerichte in aller Regel vorsätzlich den Umgang des Vaters erheblich einschränken, zerstören sie mutwillig die Beziehung zum Vater. In der Befragung des Kindes im Loyalitätskonflikt hat dann eine entfremdende Mutter ein leichtes Spiel, ein Kind entsprechend zu manipulieren, das es vor den Richtern die richtigen Worte findet. Auch eine leichte Disparität führt dazu, das der Vater Unterhalt für die Mutter zahlen muss. Das Sozialsystem soll praktisch entlastet werden, in dem man die Beziehung des Kindes zum Vater zerstört.
    Im Kontext des Gesetzgebungsprozesses von 1976 sind diese Bedenken nachvollziehbar, da zu dieser Zeit die meisten Frauen in Hausfrauen-Ehen leben und keiner Arbeit nachgehen. Eine echte Gleichberechtigung war daher 1976 nur auf dem Papier möglich. Die Familien-Gesetzgebung sorgt jedoch dafür, dass dies auch so bleibt. Die Familien-Gesetzgebung ist die primäre strukturelle Ursache für Kinderarmut, seelischem Kindesmissbrauch und für die Benachteiligung von Frauen bei Karriere und Gehalt.

  3. Meine Tochter musste auch unter dem Wechselmodell leiden. Immer dieses Hin und Her und das mit 6 Jahren. Sie hatte irgendwann überhaupt gar kein Zeitgefühl mehr. Dem Vater und dem Richter war das egal. Es ist so angeordnet und wehe wenn es nicht umgesetzt wird. Aufs Kind hat da niemand geschaut. Was meine Tochter wollte war völlig egal, auch dass sie irgendwann Stressreaktionen gezeigt hat. Dann gab es ein Sachverständigengutachten. Die Fragen die da gestellt wurden fand ich sehr merkwürdig. Das war bei uns auch nur ein Pädagoge, der dann ein nur 30 Seiten dickes Gutachten geliefert hat und sich natürlich für die Beibehaltung des Wechselmodells ausgesprochen hat. Jetzt leben wir das seit 4 Jahren. Glücklich ist meine Tochter damit nicht, aber sie hat sich der staatlichen Gewalt zu fügen.

  4. Und oft sind es leider auch die Väter, die aus verletzem Stolz heraus ihre Kinder gegen die Mütter aufbringen wollen und nicht verstehen (wollen), was sie damit ihrem Kind antun und dass sie langfristig die eigene Beziehung zum Kind zerstören…
    Aber Dank PAS ist ja dann die Mutter schuld

  5. Interessant. Meiner Erfahrung als Familienrichter nach sind es leider häufig so selbstbewusst auftretende Anwälte wie die Autorin, die Öl ins Feuer gießen und aus recht durchschaubaren Motiven Familien in Streitigkeiten hinein treiben, die auch gütlich lösbar wären. Schade dass die Autrin diesen aus meiner Sicht in der Praxus mindestens genau so verheerenden Aspekt gar nicht in ihrem Untertitel erwähnt… Ein Folgebuchtitel könnte lauten: „Täter Familienrechtsanwälte -wie einige Familien zerstören.“

    Ich schätze hingegen Anwälte, die tatsächlich das Kindeswohl im Blick haben, denn auch solche gibt es.

  6. Frau Dr. Naolny bringt es sehr gut auf den Punkt. Wie kann einer pseudowissenschaftlichen Theorie gefolgt werden, eines Gutachters, der Pädophilie den Freifahrtschein erteilt hat. Väterrechtler streuben sich gegen die Abkehr von der PAS Ideologie, zum Glück setzt sich die Wissenschaft hier durch. Natürlich gibt es Eltern-Kind-Entfremdung, aber hieaurf kann man doch nicht pauschal kommen und das Erlebte und das was die Kinder wollen völlig außen vor lassen. Danke für das Interview und die Aufklärungsarbeit.

  7. Der Grund für Streit vor dem Familiengericht ist Geld.
    Bei 49% Betreuung schuldet man nach wie vor 100% des Unterhalts.
    Selten wollen Frauen dieses Privileg aufgeben. Wer gibt schon Geld und Macht über den gehassten Ex auf?
    Dann wird meistens vor Gericht das Hochstrittigkeitspferd geritten.
    In harten Fällen greift man auch zu Falschvorwürfen wie Gewalt (Welche nach dem neue Gewaltschutzgesetz per se nur „männlich“ sein kann) und Misshandlungsvorwürfen.
    Als Begründung der Gummibegriff „Kindeswohl“ der nicht definiert ist und den man hinbiegen kann wie man will.
    Nehmt der privilegierten Seite das Geld weg (z.b. grundsätzlichen Anspruch schaffen auf erweitertes Residenzmodell als Standard aber mit deutlich reduziertem Unterhaltsanspruch). Die Folge wird sein: Alle wollen plötzlich das Wechselmodell!
    1/3 Aller Kinder verliert nach einer Trennung den Kontakt zu einem Elternteil. Das ist Fakt. Trotzdem gibt es immer wieder so Schwachsinnsartikel, welche sagen PAS gibt es nicht. Ja mag sein. PA (ohne S) gibt es aber schon!
    Das Wechselmodell ist auf dem Vormarsch, und das ist gut so!
    p.s. Ich habe die Schwachsinns-Studien von Dr. Wolfgang Hammer in diesem Artikel vermisst.

    1. Hallo David, dem muss man nichts hinzufügen. Die Beziehung zu meinen Kindern wurde von der KM immer wieder torpediert. Urlaube, die ich mit meiner Frau, ihrem und meinen Kindern geplant und bezahlt hatte wurden kurzfristig abgesagt. Die Kinder wurden zu vereinbarten Terminen woanders in „Obhut“ gegeben. Unangenehme Entscheidungen musste immer ich Fällen, z.B. wenn es darum ging, dass meine 13 Jährige Tochter kein Piercing haben darf oder sie nicht alleine ihren 16 Jährigen Freund besuchen darf. Im Nachhinein hat die KM entschieden, dass sie ein Piercing bekommt und den 16 Jährigen Freund eingeladen, der dann 2 Wochen mit meiner Tochter in einem Bett geschlafen hat (nur 2 Beispiele). Ich wurde immer wieder unter fadenscheinigen Vorwürfen mit dem Jugendamt bedroht und dass ich noch mehr Unterhalt zahlen müsste (als 1600€) weil sie ja gültigerweise meinen „Wohnvorteil“ nicht hat berechnen lassen. Raten fürs Haus muss ich ja trotzdem zahlen und das hätte mich finanziell endgültig ruiniert. Das ganze mündete darin, dass sie meinen Sohn als er 18 geworden ist und ich mich mit ihm auf einen Unterhaltsbetrag geeinigt hatte (der nicht ihrer Vorstellung entsprach) zum Anwalt gezerrt hat. Ich habe diese Zeit nur durchgestanden, weil ich eine tolle Frau habe, die mir zur Seite gestanden hat. Bei ihr habe ich auch gesehen, dass es auch anders geht. So haben wir immer dafür gesorgt, dass ihr Sohn regelmäßigen Kontakt zu seinem Vater hat und sie hat nie den Unterhalt neu berechnen lassen weil wir dem KV die Möglichkeit lassen wollten etwas mit seinem Kind zu unternehmen. Es war für uns ebenso selbstverständlich, dass der Vater mit seiner Partnerin, bei wichtigen Ereignissen wie Jugendweihe eingeladen wurde. Leider ist das die absolute Ausnahme in meinem Bekanntenkreis.
      Was diese „Studie“ von diesem Dr Hammer angeht, die habe ich gelesen. Die ist ein Schlag ins Gesicht für jeden von seinen Kindern getrennten Vater. Es mag Väter geben, die kein Interesse an ihren Kindern haben aber das ist nach meinen Erfahrungen die Minderheit. Es wäre an der Zeit, die Unterhaltspflicht und das Sorgerecht zusammen zu betrachten und Zahlungen, die über den Mindestbetrag hinaus gehen an Bedingungen zu knüpfen. Weil so, wie das Gesetz jetzt besteht wird es immer Mütter geben, die das Geld über das Wohl der Kinder stellen.

    2. Wenn man sowas liest verlierst du echt den Glauben, dass ein Doktortitel noch was mit Intelligenz zu tun hat. Ich bin selber von Entfremdung betroffen. Meine Erfahrung mit Jugendamt und Gericht ist die, wer am meisten lügt hat die besten Karten, dass dreckige Spiel zu gewinnen. Jugendamt und Richter machen sich zum Steigbügelhalter und Anwälte wie diese Frau Dr. helfen natürlich noch dazu. Es ist traurig wenn ein Kind einen Elternteil ablehnen muss, dass hinterlässt seelische Wunden die wahrscheinlich nie mehr heilen werden. Der entfremdete Elternteil leidet genauso, muss mit falschen Vorwürfen fertig werden und muss obdrein noch machtlos zu schauen wie sein Kind kaputt geht. Die Wahrheit will in solchen Verfahren niemand wissen. Verfasser solcher Artikel oder Bücher sind die eigentlichen Gefährter unserer Kinder.

      1. Vor Gerichten in einer zunehmend narzisstischen Gesellschaft landen doch meistens gerade solche, die Macht und Kontrolle ausüben wollen… und denen wird da die Tür geöffnet über den ehemaligen Partner und das Kind ebendiese auszuüben. Nicht einmal die Rechtsanwältin ist offensichtlich geschult darüber. Sonst wüsste sie, dass mit solchen Menschen eine Einigung einfach leider nicht möglich ist, weil es eben genau deren Krankheitsbild entspricht. Menschen mit einer narzisstischen Persönlichkeitsstörung können manipulieren, Wahrheiten verdrehen, Lügen usw., da geht es um psychischen Missbrauch vom Allerfeinsten. Ich zweifele mittlerweile nicht nur im besonderen Maße die Familiengerichte an, gerade im Rahmen von heruntergesetzten Pebbsy-Zahlen und der Ernüchternheit des wenig Arbeit im Alltag haben wollens…vielmehr zweifele ich den Richterjob in Gänze an. Dass Menschen über andere Menschen urteilen dürfen ist per se eigentlich nicht richtig, aber schon gar nicht vor dem Hintergrund der persönlichen nicht prüfbaren Eignung, dass das Amt keine Berufung, sondern vielmehr ein Job geworden ist wie jeder andere, in dem man sich von Wochenende zu Urlaub tingelt und wo die meisten Richter schier keine echte Rechtssprechung mehr betreiben, sondern nur noch abschreiben und sich auf Gutachten, Berichte und dergleichen von Fachmännern beziehen (gerne solche die dem eigenen Glauben nicht widersprechen) , um ja keine eigene Entscheidung treffen und die Verantwortung übernehmen zu müssen. Das Thema Beweisaufnahme ist im Familienverfahren ja nahezu obsolet geworden. Genauso schlimm sind die Jugendämter, die praktisch komplett nutzlos sind und die Verfahrensbeistände. Wenn diese zusammen klüngeln, dann hat man quasi ein Kartell sitzen, was alles andere als unabhängig und politisch frei in seiner Entscheidung ist (Vorverurteilung lässt grüßen). Nicht mal die Studie von Dr. Wolfgang Hammer umfasst alle Fälle, insbesondere nicht den isolierten psychischen Missbrauch. Was da für Schicksale entstanden sind, für Schäden, auch gerade am Rechtsstaat. Eine Illusion zu glauben, dass z.B. solch Unrecht wie Zwangsadoptionen in der DDR nie geben würde…

  8. Jedem, der der Meinung ist, PAS wäre pseudowissenschaftlicher Mumpitz, kann man nur empfehlen sich die Arbeit von Dr. Craig Childress anzuschauen. Besonders zu empfehlen ist das Video bei YouTube: Parental Alienation: An attachment based model.

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