Ihr Lieben, wenn man die Kinder nicht mehr von A nach B fahren muss, keine Freunde mehr treffen kann und sehr viel zu Hause ist, hat man plötzlich viel Zeit. Zeit, um die Kleiderschränke auszumisten, die Bücherregale abzustauben und – tatatatata – die Steuererklärung zu machen.
Ich gebe zu, die Steuererklärung ist eins der Dinge, um die auch ich mich normalerweise gerne und lange drücke. Interessanterweise fühle ich mich umso schlechter, desto länger ich es vor mir her schiebe. Wenn mein Mann und ich dann schließlich anfangen, fühlt es sich an wie ein großer Berg, den wir in kleinen Schritten besteigen. Dieses Gefühl kennen sicherlich viele von Euch.
Ich habe mich schon oft gefragt, warum wir zum Mond fliegen können und Autos selbstfahrend sind – die Steuererklärung aber im letzten Jahrhundert stecken geblieben zu sein scheint.
Steuererklärungen leicht und schnell zu machen, ist daher die Mission von Taxfix, einer App, die bereits 2,2 Millionen Mal herunter geladen wurde und über 30.000 5 Sterne- Bewertungen hat. Wir stellen Euch hier ganz bald die Gründer von Taxfix vor und erklären Euch dann auch genau, wie die App funktioniert und wieviel Zeit Ihr damit sparen könnt.
Heute haben wir erstmal ein Interview mit Juliane von Taxfix für Euch. Sie ist die Expertin für Steuerfragen und beantwortet uns heute Fragen zur Steuerfamilienthemen. Vielen Dank für die interessanten Antworten!
Liebe Juliane, die Steuererklärung zu machen, scheint immer noch ein Männerding zu sein. Was meinst Du, warum das so ist?
Es gibt tatsächlich einige Studien, die belegen, dass Frauen sich mit dem Thema „Finanzen“ weniger auseinandersetzen als Männer. Auch unter unseren App-Nutzern sehen wir einen Geschlechter-Split mit 60 Prozent Männern und 40 Prozent Frauen. Über die Gründe dafür lässt sich nur spekulieren, denn dazu gibt es leider keine konkreten Untersuchungen. Fakt ist aber, dass ein Großteil der Frauen über Jahrhunderte vom Thema Finanzen ausgeschlossen wurde. In der Familie haben Frauen höchstens das „kleine Budget”, das Haushaltsgeld, verwaltet, während sich Männer um das „große Budget” wie Investments, Geldanlagen, Versicherungen und eben auch die Steuer gekümmert haben. Finanzielle Freiheit ist für Frauen noch neu, denn erst seit 1962 dürfen verheiratete (!) Frauen in Deutschland ein eigenes Konto eröffnen und seit 1977 sich ohne die Zustimmung ihres Mannes auf einen Job bewerben. Das alles ist ja noch gar nicht so lange her und ich denke Frauen benötigen einfach noch einen Moment, um sich diesem Thema zu nähern. Bei Taxfix haben wir deswegen auch „CTRL+F“ gegründet – einen Hub, in dem wir Frauen ermutigen, ihr eigenes Finanzmanagement in die Hand zu nehmen. Hier laden wir regelmäßig zu Veranstaltungen ein, auf denen wir hilfreiches und praktikables Wissen zum Geldmanagement weitergeben. Zusätzlich arbeiten wir gerade an einer Webseite für CTRL+F, auf der Frauen weitere Tipps & Tricks finden können (auch zur Steuererklärung). Wir hoffen so einen gesellschaftlichen Beitrag leisten zu können, um die Lücke zwischen den Geschlechtern in diesem Bereich zu verkleinern.
In vielen Familien geht die Frau Teilzeit arbeiten, wenn die Kinder noch klein sind. Der Mann Vollzeit. Die meisten Frauen wählen dann Steuerklasse 5. Ist das eigentlich wirklich sinnvoll?
Die Steuerklasse 5 ist immer dann sinnvoll, wenn ein Partner weitaus mehr verdient als der andere. Es lohnt sich erst, wenn der andere Partner mehr als 60% zum Gesamteinkommen beisteuert. Arbeitet ein Partner in Teilzeit kann das also schnell der Fall sein. Es scheint viel Unklarheit darüber zu herrschen, was die Steuerklassen überhaupt bedeuten, denn am Ende des Jahres wird für alle Verheirateten der gleiche Splittingtarif angewendet. Die Steuerklasse entscheidet nur innerhalb des Jahres, wie viel Netto vom Brutto auf dem Konto landet. Bei Steuerklasse 3 wird beispielsweise der doppelte Grundfreibetrag berücksichtigt, wohingegen bei Steuerklasse 5 gar kein Grundfreibetrag berücksichtigt wird. Im Rahmen der Zusammenveranlagung wird dann für beide insgesamt der doppelte Grundfreibetrag berücksichtigt. Im Übrigen verpflichtet die Steuerklassen-Kombination 3/5 zur Abgabe einer Steuererklärung. Kleiner Tipp am Rande: Mit der Steuerklasse lässt sich das Elterngeld beeinflussen, da dieses anhand des Nettos des Vorjahres berechnet wird. Um ein höheres Elterngeld zu erhalten, kann es daher für den Bezieher des Elterngelds (in der Regel die Frau) sinnvoll sein, ein Jahr vorher in die Steuerklasse 3 zu wechseln.
Gibt es eine Richtlinie, ab wann man die Steuerklassen wieder auf 4/4 stufen kann?
Die Steuerklassen-Kombination 4/4 ist immer dann sinnvoll, wenn es entweder keinen oder nur einen geringen Einkommensunterschied zwischen den Partnern gibt. Das wäre der Fall, wenn eine Person zwischen 50% und 60% des Gesamteinkommens beisteuert. Außerdem kann es für all diejenigen sinnvoll sein, die zwar unterschiedlich hohe Einnahmen haben, aber am Ende des Jahres lieber auf eine größere Erstattung setzen, als mehr Netto monatlich zu erhalten. Die Steuerklasse lässt sich übrigens maximal einmal im Jahr auf Antrag beim Finanzamt wechseln. Nach Eheschließung oder Zuzug erhält man zunächst automatisch die Steuerklassen-Kombination 4/4.
Welche Unterschiede müssen Paare mit und ohne Trauschein beachten?
Sofern keine anerkannte Ehe vorliegt, ist eine der oben genannten Steuerklassen nicht möglich. Darüber hinaus kann auch keine Zusammenveranlagung beantragt werden, so daß bei Paaren ohne Trauschein im Rahmen der Veranlagung nur der Grundtarif angewendet werden kann und jeder eine eigene Steuererklärung abgeben muss. Verheiratete Paare können in Ihrer gemeinsamen Steuererklärung zwischen der Zusammenveranlagung und Einzelveranlagung von Ehegatten wählen. Bei der Zusammenveranlagung wird der sogenannte Splittingtarif angewendet. Dabei wird das zu versteuernde Einkommen (alle Einnahmen abzüglich abzugsfähiger Aufwendungen) beider Partner erst zusammengerechnet und dann halbiert. Anhand des halbierten Betrags wird der Steuersatz und damit auch die Steuer ermittelt. Im Anschluss wird die errechnete Steuer wieder verdoppelt. Dies führt dazu, dass man von einem geringeren Steuersatz profitieren kann, sofern ein Partner weniger verdient als der andere. Wenn man ungefähr gleich viel verdient und gleich hohe Ausgaben hat, gibt es keinen Unterschied zu einer Einzelveranlagung.
Thema Alleinerziehende: Was hältst du für den wichtigsten Tipp für Alleinerziehende beim Thema Steuer?
Alleinerziehende können die Steuerklasse 2 beantragen. Dabei wird der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bereits bei der Lohnsteuerberechnung berücksichtigt, sodass das Netto monatlich etwas höher ausfällt. Sofern das Kind nur bei der alleinerziehenden Person gemeldet ist und der andere Elternteil keinerlei Betreuung übernimmt, kann außerdem der Freibetrags für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf übertragen werden. Falls der andere Elternteil seiner Unterhaltspflicht gar nicht nachkommt, kann sogar der volle Kinderfreibetrag auf einen Elternteil übertragen werden. Dies geht natürlich auch, wenn der andere Elternteil nicht ermittelbar oder verstorben ist.
Verändert sich steuerlich etwas, wenn ich als Alleinerziehende einen neuen Partner habe, der mit in meine Wohnung zieht?
Sobald ich als Alleinerziehender mit einer anderen volljährigen Person zusammen wohne, habe ich keinen Anspruch mehr auf den Freibetrag für Alleinerziehende. Dies kann sowohl ein Verwandter als auch ein neuer Partner sein. Die Übertragung von Kinderfreibeträgen wird davon jedoch nicht beeinflusst.
Für alle, die dauerhaft von zu Hause arbeiten: Was gehört da unbedingt in die Steuererklärung?
Wer dauerhaft von zu Hause arbeitet, kann insbesondere Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer absetzen. Darunter fallen die Miete (oder Abschreibung bei Wohneigentum) sowie Nebenkosten (bspw. Wasser- und Energiekosten, Reinigungskosten oder Renovierungskosten). Voraussetzung hierfür ist, dass die Arbeit in einem abgeschlossenen Raum durchgeführt werden muss. Außerdem darf die Tätigkeit nicht in den Räumen des Arbeitgebers ausgeübt werden können (gelegentliches Home Office zählt also leider nicht dazu). Laufende Kosten für eine Arbeitsecke im Wohnzimmer können ebenfalls leider nicht abgesetzt werden. Zu beachten ist außerdem, dass maximal 1.250 Euro abgezogen werden dürfen, wenn die Tätigkeit nicht den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit darstellt. Typisches Beispiel hierfür sind Lehrer. Das Lehrerzimmer gilt nicht als Arbeitsplatz, an dem die Tätigkeit ausgeübt werden kann. Außerdem stellt die Vor- oder Nachbereitung nicht den Mittelpunkt der Tätigkeit dar (dieser liegt in dem Fall beim Unterrichten). Neben den laufenden Kosten kann man auch die Kosten für Arbeitsmittel abziehen. Darunter fallen alle Gegenstände, die für die Tätigkeit zu Hause genutzt werden, beispielsweise Schreibtisch oder Schreibtischstuhl, Regal, Drucker, Computer etc. Dies ist auch dann möglich, wenn kein separater Raum zur Verfügung steht. Hierbei zu beachten ist, dass die Kosten für die Gegenstände ggf. auf die übliche Nutzungsdauer (vom Finanzamt festgelegt) verteilt werden müssen, wenn sie mehr als 952 Euro brutto betragen (Beispiel: wenn der Computer brutto 1.200 Euro gekostet hat, kann ich im Jahr der Anschaffung nicht gleich 1.200 Euro abziehen, sondern muss sie auf 3 Jahre verteilen: sofern der Computer im Januar gekauft wurde, können in dem Jahr des Kaufs sowie in den beiden folgenden jeweils 400 Euro abgezogen werden).
Hast du noch gute Tipps, wie man sich am Besten auf die Steuererklärung vorbereitet?
Am besten vorbereitet ist man, wenn man alle möglichen Rechnungen an einem Ort sammelt. Man kann dann am Jahresende bzw. bei der Erstellung der Steuererklärung immer noch entscheiden, ob die Ausgaben tatsächlich steuerlich relevant sind oder nicht. Unsere App, Taxfix, fragt alle steuerlich abzugsfähigen Kosten ab. So weiß man welche Kosten tatsächlich relevant sind und welche nicht und muss sich das Wissen nicht erst aneignen. Die meisten werden wohl nicht unbedingt wissen, dass man Kosten für einen Handwerker steuerlich geltend machen kann. Seit 2018 müssen die Unterlagen nicht mehr beim Finanzamt unaufgefordert eingereicht werden. Zur Erstellung der Steuererklärung und falls das Finanzamt doch mal fragt, ist es aber gut, die Unterlagen parat zu haben, ohne lange suchen zu müssen. Die Lohnsteuerbescheinigung, die den Arbeitslohn und die gezahlten Sozialversicherungsbeiträge ausweist, kommt jährlich vom Arbeitgeber (dieser muss sie bis spätestens Ende Februar des Folgejahres ausstellen). Für Mieter gilt: unbedingt die Nebenkostenabrechnung aufheben.
Für alle, die jetzt neugierig geworden sind – schaut Euch Taxfix doch gerne mal genauer an. Mit dieser App soll die Steuererklärung in 22 Minuten (!!!!) zu machen sein. Wie das genau funktioniert, erklären wir Euch in den nächsten Tagen!
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