Gemeinsames Konto oder jeder eins? Hier kommen Eure Antworten

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Ihr Lieben, heute geht es mal um das Thema Geld. Neulich hatten wir über unsere Facebook-Seite gefragt: Wie macht Ihr das eigentlich mit Eurem Partner? Hat jeder sein eigenes Konto? Oder gibt es ein Familienkonto? Wer zahlt bei Euch was? Alles 50/50 oder jeder mal so und so? 

Die Reaktionen auf diese Frage waren unglaublich, wir haben so viele Nachrichten dazu bekommen – vielen Dank. Hier ein paar exemplarisch: 

  • Das Konto-Thema ist so spannend – gerade heute hatten wir es wieder. Mein Mann lacht mich gerne liebevoll aus, weil ich es genau aufteilen will. Ich will es gerecht haben. Das habe ich von klein auf so gelernt von meinen Eltern. Wir haben also seit der Hochzeit ein gemeinsames Konto, aber auch jeder sein Taschengeldkonto. Die Namen erklären es eigentlich schon: vom gemeinsamen Konto geht alles weg (Versicherungen, Einkäufe, Anschaffungen fürs Kind, Urlaub, etc). Vom Taschengeldkonto zahl ich das Wellness Wochenende mit der Freundin, meinen Sportkurs, meine neue Jeans oder sein Geburtstagsgeschenk – oder ich spare für einen Wunsch. Mir ist das total wichtig, um mich unabhängig zu fühlen. 
  • Bei uns ist das so: Er zahlt Miete, Versicherungen, Strom, Wasse,r Gas und Kita. Ich zahle die Hobbies der Kinder, Essensgeld für die Kita, Einkäufe, Internet und Telefon.
  • Wir haben ein Eheleute – Konto und bezahlen alles gemeinsam. Es gibt nicht dieses "Du bezahlst dies und ich das." Ich bin Muslimin und eigentlich gibt es diese Regel, dass ich als Ehefrau nichts zum Haushalt beitragen müsste. Das heißt, ich könnte mein Geld so ausgeben, wie ich möchte und der Mann muss dafür sorgen, dass Miete, Essen, Kleidung und andere Rechnungen bezahlt werden. Wir machen das allerdings anders. Wir sind ein Team und teilen uns deshalb auch die Ausgaben. 
  • Wir haben insgesamt fünf Konten: Jeder sein Gehaltskonto, ein Familienkonto inklusive Tagesgeldkonto, auf das die monatlichen und jährlichen Fixkosten fließen und die Familienrücklagen. Außerdem habe ich noch ein Konto für meine Unigebühren und ein Haushaltskonto für die laufenden monatlichen Kosten. Darüber hinaus habe ich allerdings vollen Zugriff und Vollmacht auf die Konten meines Mannes, da er der Hauptverdiener ist, ich aber und ich unseren sämtlichen Finanzverkehr regele. Wir haben so einen sehr guten Überblick über den gesamten Finanzverkehr und sehen auch oft sehr schnell, wenn wir über die Strenge schlagen und können deshalb sehr gut regulieren und auch sehr gut sparen und Geld zurücklegen.
  • Wir haben schon immer zwei Konten und das wird auch immer so bleiben. Mein Mann verdient wesentlich mehr als ich und übernimmt ALLE laufenden Kosten wie Hauskredit, Kita, Hort, Versicherungen, Reparaturen, Schuhe für die Kinder etc. Ich bezahle 2-3 Wocheneinkäufe und meine eigenen Versicherungen zur Altersvorsorge und mein Handy. Da er auch das Kindergeld bekommt, zahlt er wirklich alles, was für die Kinder anfällt. Ich finde es angenehm, mich nicht um Finanzen kümmern zu müssen (mache hier ja sonst eigentlich schon alles) und er kann auch wesentlich besser mit Geld umgehen als ich. Wenn ich dann mal etwas Größeres kaufen möchte, gibt er mir Geld oder wir fgehen gemeinsam los. Auch er bespricht ja große Anschaffungen mit mir. Klappt so wunderbar seit 17 Jahre. 
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  • Ich hab schon immer mein eigenes Geld verdient und habe daher auch mein eigenes Konto. Bei einem gemeinsamen Konto würde ich immer denken, dass ich meinen Mann Bescheid sagen muss oder dass ich ihn fragen muss, wenn ich mal was für mich selbst kaufen möchte.  Daher ist mir mein eigenes Geld/Konto wichtig. Da ich auch das Kindergeld auf mein Konto bekomme, zahle ich die Sachen für die Kids, der Rest geht fast 50/50 ab

Man sieht wieder: So unterschiedlich Familien sind, so unterschiedlich werden auch die Finanten geregelt. Wir haben mal bei Franziska, Rechtsanwältin und Betreiberin der Seite Mami-hat-recht (HIER könnt Ihr mehr über sie erfahren) nachgefragt, was eigentlich die aktuelle Gesetzeslage dazu sagt: 

Liebe Franziska, Du bist Rechtsanwältin und beschäftigst Dich auch mit Familienfragen. Gibt es eigentlich ein Gesetz, wieviel Geld jeder in einer Beziehung beisteuern muss oder darf jeder selbst entscheiden?

Es gibt kein Gesetz, was den Menschen in Beziehungen vorschreibt, wer wie viel beisteuern muss. In einer Ehe ist man gesetzlich zur gegenseitigen Rücksichtnahme verpflichtet, woraus abgeleitet wird, dass man gegenseitig die finanziellen Lasten minimieren soll. Auf Deutsch heißt das: Jeder soll tun, was er kann, damit es beiden gut geht. Dieser Grundsatz lässt sich auch auf eine nicht eheliche Gemeinschaft übertragen. Richtig greifbar sind diese Pflichten aber nicht – wenn jemand seinen Partner ausnutzt, kann dieser nur in seltenen Fällen gerichtlich dagegen vorgehen

Viele unsere Leserinnen haben ein gemeinsames Konto mit ihrem Mann. Welche Vorteile hat das aus rechtlicher Sicht?

Vorteilhaft ist, dass man sieht, was reinkommt und rausgeht.

Und was spricht für und gegen ein eigenes Konto? 

Bei einer unfriedlichen Trennung ist es gut, etwas zu haben, wo der andere nicht zugreifen kann.

Was würdest Du denn empfehlen?

Wie man sieht, hat beides Vorteile. Ich würde zu einer Mischform tendieren, also ein gemeinsames Konto und zwei eigene. Wenn man nur ein gemeinsames Konto unterhält, also am Tag der Eheschließung "alles in einen Topf wirft", ist es sinnvoll, aufzuschreiben, wie viel jeder beigesteuert hat. Überhaupt ist das der wichtigste (und unromantischste) Tipp: Am Tag der Eheschließung sollte jeder sein Vermögen notieren. Hierzu gehört auch der Wert von Grundstücken, Fahrzeugen etc. Das Eigentum an diesen Dingen ändert sich durch die Hochzeit übrigens nicht. Was meins war, bleibt meins.

Wenn eine Frau lange in Elternzeit war und kein Einkommen hatte und der Mann alles bezahlt hat – und es später zur Trennung kommt – könnte der Mann da Geld zurück fordern? 

Hier gibt es Unterschiede zwischen einer Ehe und nichtehelichen Gemeinschaften.
– Bei verheirateten Paaren gibt es (wenn es keinen Ehevertrag gibt) den Zugewinnausgleich. Grob gesagt wird alles (Ausnahmen gibt es bei Erbfällen u.a.), was ab dem Tag der Eheschließung reinkommt, 50:50 geteilt. Wenn also einer 100.000 Euro "rangeschafft" hat und einer hat 3 Kinder groß gezogen, und von den 100.000 Euro noch 30.000 Euro übrig sind, erhält der, der die Kinder erzogen hat, hiervon sogar noch 15.000 Euro. Der Zugewinn kann nicht negativ sein, d.h. zurück bezahlen muss der, der in Elternzeit war, nichts.
– Bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften kann der Arbeitende jedenfalls nicht für den Lebensaufwand Geld zurück fordern, wenn der andere in der Zeit seine Kinder großgezogen hat.

Wie ist das aktuelle Unterhaltsrecht eigentlich? Muss ein Mann einer Frau, die nicht berufstätig war, noch Unterhalt zahlen? Und wenn sie ein eigenes Einkommen hat?

Es gibt mehrere Anspruchsgrundlagen für nachehelichen Unterhalt, insbesondere bei Erziehung kleiner Kinder, Krankheit, "ehebedingte Nachteile" oder das Alter können sich Ansprüche ergeben. Je nachdem, wie viel die Frau nach der Scheidung verdient, reduziert sich der Unterhalt. Könnte sie arbeiten und tut es nicht, bekommt sie keinen Unterhalt, es gilt der Grundsatz der Selbstverantwortlichkeit. Die "lebenslange Zahnarztgattin", die man manchmal noch als Klischee findet, gibt es also nicht mehr. Wichtig: Unterscheiden muss man hier vom Kindesunterhalt. Das ist ein Anspruch des Kindes und davon unabhängig.

 

Foto: Pixabay

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1 comment

  1. Getrennte Konten ist schon
    Getrennte Konten ist schon komisch wenn man eine Lebensgemeinschaft bildet was heißt wir achten drauf das wir nicht über unsere Verhältnisse leben dann gehe ich auch davon aus das wir größere Ausgaben gemeinsam besprechen . Wenn einer Taschengeld bekommt um den Umgang mit einer verfügbaren Summe für ein gewissen Zeitabschnitt sind die Kinder aber mich muss meine Frau nicht fragen ob sie sich eine Hose kaufen darf aber werde ich gefragt ob ich ein zehn Euro Schein in der Geldbörse habe kann es passieren ich sage nein hab nur ein fünf Euro Schein und das schon die ganze Woche . Och du armer kein Geld in der Tasche na dann behalte die fünf Euro mal . Nötige Lebensmitteleinkäufe zahlen wir eh mit Karte sonst gilt sowieso das Gemeinschaftsprinzip und blinden Konsum zum Glücklich sein wissen wir ja alle aus meinen Umfeld verschuldet .

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